Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli 2026 verändern sich zentrale Rahmenbedingungen der Krankenhausabrechnungsprüfung. Neue Prüfquoten, höhere Aufschläge und Aufwandspauschalen, erweiterte Fallzusammenführungsregelungen und die geplanten Kurzzeitfallpauschalen erfordern frühzeitig angepasste Prüf- und Steuerungsstrategien. Mehr Prüfvolumen allein führt nicht automatisch zu besseren Ergebnissen. Entscheidend ist, zusätzliche Prüfkontingente mit einer treffsicheren, wirtschaftlichen und medizinisch belastbaren Fallauswahl zu verbinden.
Diese Herausforderung gilt es zu meistern – Wir erarbeiten für Sie, wie Kostenträger die neuen Handlungsspielräume durch eine KI- und regelbasierte Prüfregellogik, intelligentem Einsatz analytischer Werkzeuge und medizinischer Abrechnungsexpertise gezielt nutzen können.
Parallel schafft der vom Bundeskabinett beschlossene GeDIG-Entwurf neue Rahmenbedingungen für Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen. Hinzu kommen Veränderungen bei Hybrid-DRG, Leistungsgruppen, sektorenübergreifender Versorgung und psychiatrischen Entgelten.Flankiert wird der gesamte Reformkontext durch einen Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums: Carsten Linnemann (CDU) tritt die Nachfolge von Nina Warken an und bringt eigene reformpolitische Schwerpunkte mit – unter anderem zur Kassenstruktur und zur ambulanten Notfallversorgung.
Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Sie?
Das BStabG greift in mehrere Regelungsbereiche der Abrechnungsprüfung gleichzeitig ein. Im Mittelpunkt stehen eine grundlegende Neugestaltung der MD-Prüfquotensystematik, veränderte Regelungen zur Fallzusammenführung sowie die Einführung einer eigenständigen Vergütungsform für Kurzzeitfälle (Kurzzeitfallpauschale).
Das GeDIG ergänzt diesen Rahmen auf der digitalen Ebene: Es schafft die datenrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für einen veränderten Informationsfluss im Prüfverfahren – mit Relevanz für Hybrid-DRG-Sachverhalte, ambulante Prüfansätze und sektorenübergreifende Versorgungsanalysen.
Beide Vorhaben entfalten ihre Wirkung nicht isoliert, sondern in einem Reformkontext, der auch die Leistungsgruppenstruktur, die sektorenübergreifende Versorgung und den Bereich der psychiatrischen Entgelte einschließt. Welche konkreten Handlungsoptionen sich daraus für GKV- und PKV-Kostenträger ableiten lassen, ist Gegenstand unserer Veranstaltung.