Strukturveränderungen im Gesundheitswesen 2026

Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli 2026 verändern sich zentrale Rahmenbedingungen der Krankenhausabrechnungsprüfung. Neue Prüfquoten, höhere Aufschläge und Aufwandspauschalen, erweiterte Fallzusammenführungsregelungen und die geplanten Kurzzeitfallpauschalen erfordern frühzeitig angepasste Prüf- und Steuerungsstrategien. Mehr Prüfvolumen allein führt nicht automatisch zu besseren Ergebnissen. Entscheidend ist, zusätzliche Prüfkontingente mit einer treffsicheren, wirtschaftlichen und medizinisch belastbaren Fallauswahl zu verbinden.
Diese Herausforderung gilt es zu meistern – Wir erarbeiten für Sie, wie Kostenträger die neuen Handlungsspielräume durch eine KI- und regelbasierte Prüfregellogik, intelligentem Einsatz analytischer Werkzeuge und medizinischer Abrechnungsexpertise gezielt nutzen können.

Parallel schafft der vom Bundeskabinett beschlossene GeDIG-Entwurf neue Rahmenbedingungen für Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen. Hinzu kommen Veränderungen bei Hybrid-DRG, Leistungsgruppen, sektorenübergreifender Versorgung und psychiatrischen Entgelten.Flankiert wird der gesamte Reformkontext durch einen Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums: Carsten Linnemann (CDU) tritt die Nachfolge von Nina Warken an und bringt eigene reformpolitische Schwerpunkte mit – unter anderem zur Kassenstruktur und zur ambulanten Notfallversorgung.

Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Sie?

Das BStabG greift in mehrere Regelungsbereiche der Abrechnungsprüfung gleichzeitig ein. Im Mittelpunkt stehen eine grundlegende Neugestaltung der MD-Prüfquotensystematik, veränderte Regelungen zur Fallzusammenführung sowie die Einführung einer eigenständigen Vergütungsform für Kurzzeitfälle (Kurzzeitfallpauschale).

Das GeDIG ergänzt diesen Rahmen auf der digitalen Ebene: Es schafft die datenrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für einen veränderten Informationsfluss im Prüfverfahren – mit Relevanz für Hybrid-DRG-Sachverhalte, ambulante Prüfansätze und sektorenübergreifende Versorgungsanalysen.

Beide Vorhaben entfalten ihre Wirkung nicht isoliert, sondern in einem Reformkontext, der auch die Leistungsgruppenstruktur, die sektorenübergreifende Versorgung und den Bereich der psychiatrischen Entgelte einschließt. Welche konkreten Handlungsoptionen sich daraus für GKV- und PKV-Kostenträger ableiten lassen, ist Gegenstand unserer Veranstaltung.

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    Zielgruppe

    Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die mit Krankenhausrechnungsprüfung, Abrechnungsmanagement und Versorgungssteuerung befasst sind.

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    Was erwartet Sie am 29. September*
    Unsere finale Agenda im Überblick

    • Das Gesundheitssystem unter Druck – Einleitung und aktuelle Gesamtsituation: Analyse der ordnungspolitischen Lage und Einordnung der aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen
    • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) – Inhalte und Relevanze: Systematische Betrachtung, Erläuterung und differenzierte Einordnung der Kerninhalte aus Perspektive der GKV und PKV.
    • Schwerpunktbetrachtung MD-Prüfquotenerweiterung: Neujustierung der strategischen Ausrichtung der Abrechnungsprüfung: Detaillierte Analyse und Ausarbeitung strategischer Vorgehensweisen zum Umgang mit der MD-Prüfquotenerweiterung.
    • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Möglichkeiten, Chancen und datenrechtliche Grundlagen und informationslogistische Perspektiven für Kostenträger.
    • Ambulantisierung und Abrechnungsvielfalt: Sektorenübergreifende Versorgung (SüV), Hybrid-DRG stationär/ambulant und Kurzzeitfallpauschale – führt die Vielfalt der Abrechnungs- und Versorgungsmöglichkeiten zur Erreichung der Zielsetzungen?
    • Stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung: Relevanz und Handlungsspielräume der PEPP-Abrechnungsprüfung im Kontext der aktuellen Versorgungs- und Vergütungssituation.

    Die aktuellen Entwicklungen werfen Fragen auf, die sich nicht allein im Onlinevortrag beantworten lassen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Teilnahme vor Ort – ein Tag in Köln bietet Ihnen viele Vorteile:

    • Austausch in den Netzwerkpausen. Wie gehen andere Kostenträger mit den neuen Prüfquoten um? Welche Erfahrungen gibt es mit dem Falldialog? Welche Strategien werden bei der Hybrid-DRG-Prüfung verfolgt? Diese Gespräche entstehen nur vor Ort.
    • Gemeinsames Mittagessen mit Blick auf den Kölner Dom. Der beste Rahmen, um Themen zu vertiefen, die in der Präsentation zu kurz kommen, und sich mit Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Kostenträgerumfeld auszutauschen.
    • Direkter Zugang zu unserem Fachteam – Ihre individuellen Fragen zur Einordnung der aktuellen Entwicklungen klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

    Jetzt Teilnahme sichern

    *Die gesundheitspolitische Lage ist dynamisch – wir verfolgen die Entwicklungen tagesaktuell und passen die Schwerpunkte bei Bedarf kurzfristig an den aktuellen Stand an.

  • Icon Schulungsunterlagen

    Schulungsunterlagen

    Die Schulungsunterlagen werden nach dem Seminar an die Teilnehmenden versendet.

Zeitraum
29. September 2026
10:00 – 16:00 Uhr inkl. Pausen

Gesamtkosten
595,00 € zzgl. MwSt Standort Köln
Veranstaltungsort
Hybrid: Standort Köln sowie Online mit Microsoft Teams

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

drg-schulung@innovas.de

 

Trotz Reisekosten sparen Sie bei der Vor-Ort-Teilnahme – und genießen die Vorträge live und hautnah in besonderer Atmosphäre!

 

Preis Online: 645,00 € zzgl. MwSt.

 

Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung über das Feld „Rechnung an“ mit, ob Sie am Standort Köln oder Online via MS Teams teilnehmen möchten.