Strukturveränderungen im Gesundheitswesen 2026

Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli 2026 verändern sich zentrale Rahmenbedingungen der Krankenhausabrechnungsprüfung. Neue Prüfquoten, höhere Aufschläge und Aufwandspauschalen, erweiterte Fallzusammenführungsregelungen und die geplanten Kurzzeitfallpauschalen erfordern frühzeitig angepasste Prüf- und Steuerungsstrategien. Mehr Prüfvolumen allein führt nicht automatisch zu besseren Ergebnissen. Entscheidend ist, zusätzliche Prüfkontingente mit einer treffsicheren, wirtschaftlichen und medizinisch belastbaren Fallauswahl zu verbinden.
Diese Herausforderung gilt es zu meistern – Wir erarbeiten für Sie, wie Kostenträger die neuen Handlungsspielräume durch eine KI- und regelbasierte Prüfregellogik, intelligentem Einsatz analytischer Werkzeuge und medizinischer Abrechnungsexpertise gezielt nutzen können.

Parallel schafft der vom Bundeskabinett beschlossene GeDIG-Entwurf neue Rahmenbedingungen für Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen. Hinzu kommen Veränderungen bei Hybrid-DRG, Leistungsgruppen, sektorenübergreifender Versorgung und psychiatrischen Entgelten.Flankiert wird der gesamte Reformkontext durch einen Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums: Carsten Linnemann (CDU) tritt die Nachfolge von Nina Warken an und bringt eigene reformpolitische Schwerpunkte mit – unter anderem zur Kassenstruktur und zur ambulanten Notfallversorgung.

Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Sie?

Das BStabG greift in mehrere Regelungsbereiche der Abrechnungsprüfung gleichzeitig ein. Im Mittelpunkt stehen eine grundlegende Neugestaltung der MD-Prüfquotensystematik, veränderte Regelungen zur Fallzusammenführung sowie die Einführung einer eigenständigen Vergütungsform für Kurzzeitfälle (Kurzzeitfallpauschale).

Das GeDIG ergänzt diesen Rahmen auf der digitalen Ebene: Es schafft die datenrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für einen veränderten Informationsfluss im Prüfverfahren – mit Relevanz für Hybrid-DRG-Sachverhalte, ambulante Prüfansätze und sektorenübergreifende Versorgungsanalysen.

Beide Vorhaben entfalten ihre Wirkung nicht isoliert, sondern in einem Reformkontext, der auch die Leistungsgruppenstruktur, die sektorenübergreifende Versorgung und den Bereich der psychiatrischen Entgelte einschließt. Welche konkreten Handlungsoptionen sich daraus für GKV- und PKV-Kostenträger ableiten lassen, ist Gegenstand unserer Veranstaltung.

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    Zielgruppe

    Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die mit Krankenhausrechnungsprüfung, Abrechnungsmanagement und Versorgungssteuerung befasst sind.

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    Was erwartet Sie am 29. September*
    Unsere Veranstaltung verbindet die Analyse der beschlossenen Gesetzgebung mit einer prüfstrategischen Einordnung für den operativen Alltag – aus GKV- und PKV-Perspektive.

    • BStabG im Detail: Gesetzgebungsverlauf, finale Regelungen und deren Tragweite für Ihre Prüforganisation
    • Prüfquoten und Prüfstrategie: Modellierung der neuen Quotensystematik, Ableitung konkreter Handlungsoptionen
    • Hybrid-DRG: Prüfbarkeit ab dem Datenaustauschstart, Wechselwirkung mit der Kurzzeitfallpauschale
    • Leistungsgruppen: Ökonomische Folgewirkungen für GKV- und PKV-Kostenträger
    • Sektorenübergreifende Versorgung: Szenarien und Modellierungen für beide Kostenträgersysteme
    • GeDIG: Datengrundlagen, Reallabore, Potenziale für datengestütztes Versorgungs- und Entlassmanagement
    • Psychisch Erkrankte / PEPP: Prüfstrategische Implikationen im Kontext beider Systeme

    Die aktuellen Entwicklungen werfen Fragen auf, die sich nicht allein im Onlinevortrag beantworten lassen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Teilnahme vor Ort – ein Tag in Köln bietet Ihnen viele Vorteile:

    • Austausch in den Netzwerkpausen. Wie gehen andere Kostenträger mit den neuen Prüfquoten um? Welche Erfahrungen gibt es mit dem Falldialog? Welche Strategien werden bei der Hybrid-DRG-Prüfung verfolgt? Diese Gespräche entstehen nur vor Ort.
    • Gemeinsames Mittagessen mit Blick auf den Kölner Dom. Der beste Rahmen, um Themen zu vertiefen, die in der Präsentation zu kurz kommen, und sich mit Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Kostenträgerumfeld auszutauschen.
    • Direkter Zugang zu unserem Fachteam – Ihre individuellen Fragen zur Einordnung der aktuellen Entwicklungen klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

    Jetzt Teilnahme sichern

    *Die gesundheitspolitische Lage ist dynamisch – wir verfolgen die Entwicklungen tagesaktuell und passen die Schwerpunkte bei Bedarf kurzfristig an den aktuellen Stand an.

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    Schulungsunterlagen

    Die Schulungsunterlagen werden nach dem Seminar an die Teilnehmenden versendet.

Zeitraum
29. September 2026
10:00 – 16:00 Uhr inkl. Pausen

Gesamtkosten
595,00 € zzgl. MwSt Standort Köln
Veranstaltungsort
Hybrid: Standort Köln sowie Online mit Microsoft Teams

Anmeldung

Anmeldeformular

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

drg-schulung@innovas.de

 

Trotz Reisekosten sparen Sie bei der Vor-Ort-Teilnahme – und genießen die Vorträge live und hautnah in besonderer Atmosphäre!

 

Preis Online: 645,00 € zzgl. MwSt.

 

Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung über das Feld „Rechnung an“ mit, ob Sie am Standort Köln oder Online via MS Teams teilnehmen möchten.

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Diese Felder müssen ausgefüllt werden. Bitte lesen Sie vor dem Absenden unsere Datenschutzerklärung und die Schulungsbedingungen.

Der Preis versteht sich pro Person. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail. Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Gruppengröße beträgt max. 15 Teilnehmer. Auch bei kurzfristigen Absagen von Terminen aus Gründen, die die innovas nicht zu verantworten hat (z.B. Krankheit des Trainers), leistet die innovas keine Kompensation für Aufwände des Kunden (z.B. Arbeitsausfall).