Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Die Neuregelungen betreffen zentrale Bereiche der Abrechnungsprüfung: Die MD-Prüfquoten werden in einem dreistufigen System neu gefasst, Aufschläge und Aufwandspauschalen steigen auf jeweils 500 €, die Regelung zur Fallzusammenführung wird ausgeweitet und ab 2028 tritt die Kurzzeitfallpauschale als eigenständige Vergütungsform in Kraft.
Die beschlossene Ausweitung der Prüfquotensystematik vergrößert den verfügbaren Prüfrahmen und die damit verbundenen Einsparpotenziale erheblich – stellt Kostenträger jedoch zugleich vor die Frage, wie dieser erweiterte Spielraum mit den vorhandenen Kapazitäten sinnvoll zu erschließen ist. In unserer Veranstaltung am 29. September erörtern wir, mit welchen analytischen Ansätzen und prüfstrategischen Weichenstellungen sich diese Aufgabe strukturiert angehen lässt.
Parallel befindet sich der Kabinettsentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesetzgebungsverfahren. Es erweitert die Datenbasis für Hybrid-DRG-Auswertungen, ambulante Abrechnungsprüfungen und sektorenübergreifende Versorgungsanalysen und schafft damit mittelfristig veränderte Rahmenbedingungen für das Prüfverfahren.
Hinzu kommt ein personeller Wechsel im Bundesgesundheitsministerium: Carsten Linnemann (CDU) übernimmt das Ressort von Nina Warken, die ins Kanzleramt wechselt.
Diese und weitere reformpolitische Entwicklungen bilden den Rahmen unserer Fachveranstaltung „Strukturveränderungen im Gesundheitswesen 2026″ am 29. September 2026. Sowohl vor Ort als auch online analysieren wir die für Sie relevanten Aspekte des BStabG in seiner verabschiedeten Fassung, ordnen das GeDIG und den politischen Kontext für Sie ein und bereiten die prüfstrategischen Implikationen für GKV- und PKV-Kostenträger strukturiert auf.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns in Köln oder Ihre digitale Teilnahme!
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