Informationsveranstaltung Erörterungsverfahren – aktuelles Urteil

Das Erörterungsverfahren nach § 17c Abs. 2b KHG hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Krankenhausabrechnungsprüfung entwickelt. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Bremen (S 55 KR 113/23 KH vom 16.09.2025) greift nun grundlegende Fragen zur praktischen Durchführung dieses Verfahrens auf.

Das Gericht stellt klar, dass das Erörterungsverfahren eine zwingende Prozessvoraussetzung für eine Klage darstellt und von den Gerichten von Amts wegen geprüft wird. Gleichzeitig konkretisiert das Urteil, welche Anforderungen an eine tatsächliche „Erörterung“ zu stellen sind und wann eine bloß formale Durchführung nicht ausreicht.

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    Zielgruppe

    Die Veranstaltung richtet sich an erfahrene Mitarbeitende aus dem Bereich der Krankenhausrechnungsprüfung, insbesondere mit Bezug zu Erörterungs- und Klageverfahren.

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    Themenschwerpunkte

    Damit stellen sich für Kostenträger eine Reihe praxisrelevanter Fragen:

    • Wie muss ein Erörterungsverfahren künftig gestaltet werden, damit eine gerichtliche Durchsetzbarkeit von Forderungen gewährleistet bleibt?
    • Welche Anforderungen stellen Gerichte an die Mitwirkungspflichten und Mitwirkungsmöglichkeiten der beteiligten Parteien?
    • Welche Rolle spielt die Fiktionsregelung des § 9 Abs. 11 PrüfvV in der praktischen Anwendung?
    • Welche Konsequenzen ergeben sich für laufende und zukünftige Prüfverfahren?

     

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    Schulungsunterlagen

    Die Schulungsunterlagen werden den Teilnehmenden nach der Schulung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Alle Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen verbleiben bei der innovas; alleinig die teilnehmenden Personen dürfen die Unterlagen für die Nachbereitung der Schulung verwenden.

Zeitraum
14. April 2026
10:00 bis 11:30 Uhr inkl. Pausen
Gesamtkosten
kostenfrei für 2 Teilnehmende je Organisation
Veranstaltungsort
Online MS Teams

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Der Preis versteht sich pro Person. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail. Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Gruppengröße beträgt max. 15 Teilnehmer. Auch bei kurzfristigen Absagen von Terminen aus Gründen, die die innovas nicht zu verantworten hat (z.B. Krankheit des Trainers), leistet die innovas keine Kompensation für Aufwände des Kunden (z.B. Arbeitsausfall).