Mit Einführung des einzelfallbezogenen Erörterungsverfahrens nach § 17c Abs. 2b KHG hat die Gesetzgebung eine verbindliche Verfahrensstufe vor der gerichtlichen Auseinandersetzung im Krankenhausabrechnungsrecht geschaffen. Für gesetzliche Kostenträger ergeben sich damit Anforderungen, die über die medizinisch-fachliche Fallbewertung hinausgehen: Fristenmanagement, Dokumentationspflichten und die strukturierte Kommunikation mit Krankenhäusern erfordern eine systematische Herangehensweise.
Am 09. Juni 2026 wurden diese Anforderungen in unserer Schulung „Erörterungsverfahren erfolgreich meistern 2026“ mit Teilnehmenden aus der Praxis beleuchtet. Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen, Strategien zur Fallselektion und -bewertung sowie Argumentations- und Verhandlungstechniken im Erörterungsverfahren. Anhand konkreter Fallkonstellationen – von Verweildauer- über Prozeduren- bis hin zu Diagnosenprüfungen – wurden methodische Ansätze zur systematischen Auswertung von Behandlungsunterlagen und zur Formulierung fundierter Stellungnahmen erarbeitet.
Der Austausch bestätigte den aktuellen Eindruck, dass gerade die formalen Aspekte des Verfahrens viele unserer Kunden vor Herausforderungen stellen, da Versäumnisse unmittelbare verfahrensrechtliche Konsequenzen haben können. In unserem Seminar konnten hier Orientierung gegeben und praxisnahe Lösungsansätze aufgezeigt werden.
Für Fragen zu unserem Schulungsangebot oder zu individuellen Beratungsleistungen im Bereich des Erörterungsverfahrens stehen wir Ihnen jederzeit unter vertrieb@innovas.de zur Verfügung.