Ein einziger Abrechnungsfehler kann aus einer Rechnung über wenige Hundert Euro einen Betrag im sechsstelligen Bereich machen. Ein aktueller Fall zeigt eindrucksvoll, dass selbst mehr als 20 Jahre nach Einführung des DRG-Systems erhebliche Fehlabrechnungen möglich sind und warum Krankenhäuser, Krankenkassen und Prüfinstanzen weiterhin auf sorgfältige Kontrollen angewiesen sind.
Aus 600 Euro wurden 192.000 Euro
Im konkreten Fall ging es um ein Medikament, für das zu dem Zeitpunkt keine gültige individuelle Entgeltvereinbarung zwischen Krankenhaus und Kostenträger vorlag. Nach den geltenden Abrechnungsregeln hätte deshalb ein Betrag von 600 Euro abgerechnet werden müssen.
Während des stationären Aufenthalts erhielt der Patient insgesamt 320 mg des Arzneimittels. Die Verabreichung wurde medizinisch korrekt dokumentiert und auch der zugehörige OPS-Kode ordnungsgemäß verschlüsselt.
Der Fehler entstand erst bei der Rechnungsstellung: Statt den vorgesehenen Pauschalbetrag von 600 Euro einmalig anzusetzen, wurde offenbar die verabreichte Wirkstoffmenge mit dem Betrag multipliziert. Dadurch entstand eine Rechnungsposition von:
320 × 600 Euro = 192.000 Euro
Aus einer eigentlich überschaubaren Zusatzvergütung wurde damit ein sechsstelliger Rechnungsbetrag.
Der Fehler wurde erkannt und die Rechnung unverzüglich korrigiert.
Dieses Fallbeispiel zeigt, wie anfällig komplexe (und immer komplexer werdende) Abrechnungssysteme für Eingabe-, System- oder Interpretationsfehler sind, insbesondere im Zuge zunehmender Automatisierung.
Komplexität bleibt eine Herausforderung und Rechnungsprüfung bleibt unverzichtbar
Das Fazit aus dem Fall
Die wichtigste Erkenntnis lautet: Auch nach mehr als 20 Jahren DRG-System sind erhebliche Abrechnungsfehler nicht ausgeschlossen.
Moderne Krankenhausabrechnung ist hochgradig spezialisiert und technisch unterstützt und dennoch bleiben menschliche Eingaben, Parametrierungen und Interpretationen entscheidende Faktoren.
Genau deshalb sind sorgfältige Rechnungsprüfungen weiterhin unverzichtbar.